Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?
Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Somit hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, jedoch nicht auf eine bestimmte Einrichtung.
Gibt es Ermäßigungen für Geschwister?
Nein
Wie lang ist die Eingewöhnungszeit?
Bei Kindergartenkindern ab der Vollendung des 3. Lebensjahres liegt die Eingewöhnungszeit bei ca. 2-3 Wochen.
In der Krippe können es bis zu 6 Wochen sein.
Die Dauer ist jedoch vom jeweiligen Kind abhängig.
Muss mein Kind sauber sein, um aufgenommen zu werden?
Nein. Grundsätzlich hat jedes Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Kindergartenplatz – ganz gleich, ob es trocken ist oder nicht.
Wer wickelt mein Kind?
Ihr Kind wird ausschließlich von einer Fachkraft oder einer Jahrespraktikantin/ Jahrespraktikant gewickelt. In der Regel entscheidet das Kind von wem es gewickelt werden möchte.
Was ist, wenn ich mir das Mittagessen für mein Kind nicht leisten kann?
Sie können sowohl beim Arbeitsamt als auch bei der Stadt Darmstadt einen Antrag auf „Bildung und Teilhabe“ (kurz BuT) stellen. Wird der Antrag stattgegeben werden die Kosten für das Mittagessen teilweise oder komplett vom jeweiligen Amt übernommen.
Was soll ich meinem Kind zum Frühstück mitgeben?
Sie können Ihrem Kind gerne ein leckeres Brot oder Brötchen einpacken, sowie Obst, einen Joghurt oder andere gesunde Sachen.
Nicht erwünscht sind ungesunde Lebensmittel, wie beispielsweise Milchschnitten.
Sie brauchen Ihrem Kind kein Getränk einpacken, da wir hier im Kindergarten ungesüßten Tee und Wasser anbieten, an dem sich die Kinder jederzeit bedienen können.
Wird Geburtstag gefeiert?
Aber klar doch! Ihr Kind plant und gestaltet den Geburtstag gemeinsam mit einer Fachkraft.
Wichtig: Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süßigkeiten und/ oder kleine Geschenke zum Verteilen mit.
Bei welchen Krankheiten muss mein Kind zu Hause bleiben? Ab wann darf es den Kindergarten wieder besuchen?
Bei jeglichen ansteckenden Krankheiten darf ihr Kind den Kindergarten nicht besuchen. Auch bei starkem Husten und Schnupfen, wäre es ratsam das Kind nicht in den Kindergarten zu bringen.
Wenn ihr Kind 24 Stunden beschwerdefrei ist, darf es den Kindergarten wieder besuchen. Bei Magen-Darm Beschwerden sollte Ihr Kind 48 Stunden beschwerdefrei sein.
Welche Krankheiten muss ich dem Kindergarten melden?
Unter anderem müssen Sie folgende Krankheiten dem Kindergarten melden:
Röteln, Durchfall, Masern, Läuse, Bindehautentzündung, Norovirus, Keuchhusten, Windpocken
Es wäre jedoch ratsam, jede Krankheit dem Kindergartenpersonal zu melden, da wir viele Kleinkinder betreuen und auch schwangere Mütter regelmäßig in der Einrichtung sind.
Mein Kind benötigt Medikamente, werden diese im Kindergarten verabreicht?
Akut erkrankte Kinder gehören zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer nicht in die Kindertageseinrichtung.
Notfallmedikamente, sowie Medikamente für chronisch kranke Kinder dürfen in der Kindertageseinrichtung verabreicht werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Einweisung für das Personal.
Welche Kleidung braucht mein Kind für den Kindergarten?
Ihr Kind benötigt ausreichend Wechselwäsche (Unterwäsche, Hose, Oberteil, Socken).
Außerdem benötigt es eine Matschhose, Gummistiefel und Wettergerechte Kleidung (z.B. Schal, Mütze, Schneehose im Winter).
In den Sommermonaten sollte Ihr Kind zum Schutz der Haut Sonnencreme und eine Kopfbedeckung mitbringen.
Zudem braucht Ihr Kind feste Hausschuhe für den Gruppenalltag.
Bitte achten Sie darauf, dass alles mit dem Namen Ihres Kindes versehen ist.
Darf mein Kind Spielzeug mit in den Kindergarten bringen?
Kuscheltiere, Seelentröster und Übergangsspielzeug darf mitgebracht werden.
Wie erhalte ich neue Informationen und Termine?
Informationen und Termine finden Sie an den Informationstafeln an den Gruppentüren, sowie im Windfang. Außerdem erhalten Sie Termine und Informationen teilweise auch schriftlich. Kontrollieren Sie bitte deshalb täglich den Rucksack ihres Kindes bzw. das Infoheft.
Werden Ausflüge gemacht und kosten diese Extra?
Ja, wir machen Ausflüge. Wir reisen immer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und unternehmen viele kostenfreie Ausflüge. Kommt es bei einem Ausflug dennoch zu Kosten durch Eintrittspreise oder Führungen, dann übernimmt der Kindergarten einen Teil und einen Teil tragen die Eltern.
Wo kann ich mich über Missstände und Ungerechtigkeiten beschweren?
Wer sich über etwas ärgert, Missstände o.ä. entdeckt sollte bitte zuerst mit der jeweiligen Erzieherin reden. Ein nächster Schritt ist es mit der Kindergartenleitung, eventuell im Beisein des Elternbeirats zu sprechen. Hilft das nicht weiter, sollte man Kontakt mit dem Träger aufnehmen.