Aufnahmekriterien des Evangelischen Kinderhaus unterm Regenbogen

① Das Alter (Kindergarten)

② Allein lebend mit Kind; 2. Elternteil ist nicht als Unterstützung einzubeziehen: Berufstätig,   in Ausbildung, aktiv arbeitssuchend (Nachweis ist vorzulegen)

③ Zusammenlebende Elternteile oder Allein lebend mit Kind; 2. Elternteil wird als Unterstützung mit einbezogen: beide Berufstätig, in Ausbildung oder aktiv Arbeitssuchend (Nachweis ist vorzulegen)

Wenn Punkt ② und ③ zu trifft aber nicht auf ein soziales Netz (Großeltern, Verwandte) zurückgegriffen werden kann.

 

Grundsätzlich werden Kinder aller Nationalitäten und Religionen aufgenommen.

Das Platzangebot steht Kindern zu, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in Wixhausen haben. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich und bedürfen der vorherigen Genehmigung des Trägers.

Bei der Bildung der Gruppe werden pädagogische Gesichtspunkte beachtet. Dazu gehören sowohl die angemessene Altersstruktur als auch ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, sowie die Berücksichtigung von Geschwisterkindern.

Zur Gewinnung  von Fachpersonal werden Kinder von Mitarbeitern einer Kita der EKHN vorrangig Plätze zur Verfügung gestellt.

Bei der Platzvergabe kann abweichend von der Reihenfolge verfahren werden, wenn ein besonderer Erziehungsbedarf vorliegt oder bekannt ist.

15 Plätze werden an GSI-Familien vergeben. (In der Regel 5 in der Krippe/ 10 im Kindergarten) Die Vergabe wird durch die GSI  entschieden.